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ejo gegen §48b des SGB VIII

Direkt zur Petition der Evangelischen Jugend Oldenburg

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen neuen Gesetzesentwurf für das SGB VIII auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dieser Gesetzesentwurf enthält den für uns sehr problematischen Paragrafen 48b.

Zukünftig unterliegen dann alle EINRICHTUNGEN der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Meldepflicht, wie sie bisher nur für Kitas und stationäre Einrichtungen gilt. Der Deutsche Bundesjugendring geht von mehr als 20.000 direkt betroffenen Einrichtungen aus.

Was eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Dies kann ein kleiner Jugendtreff ebenso sein, wie beispielsweise der Raum einer Kirchengemeinde, der einmal pro Woche als offener Treffpunkt für Jugendliche dient.

Auch wer das so genannte „Schutzkonzept“ mit dem Jugendamt abschließen muss, ist vom Gesetzgeber nicht klar geregelt.

Viel Bürokratie droht uns und den Jugendämtern und das dient nicht dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern hemmt die Arbeit und die Bereitschaft sich zu engagieren.

Da die Nichteinhaltung der Meldepflicht nach §104 bußgeldbewehrt ist, entsteht das Risiko, dass viele Ehrenamtliche in der Jugendarbeit in Unkenntnis der Regelung Bußgelder drohen.

Wir sagen deutlich NEIN zum Paragraf 48b!

Leider rennt uns die Zeit weg. Bereits Mitte Juni entscheiden die Bundestagsabgeordneten über das Gesetz.

Daher erhebt eure Stimme, wenn ihr die Möglichkeit habt mit Bundestagsabgeordneten zu sprechen und unterzeichnet unsere Online Petition.

Das Landesjugendpfarramt hat bereits sämtliche Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse, sowie die entsprechenden Bundestagsabgeordneten aus dem Gebiet der oldenburgischen Kirche angeschrieben.

Weitere Infos und Unterlagen zum Thema gibt es beim Deutschen Bundesjugendring.

Über die Entwicklung der Petition halten wir euch auf der Petitions-Seite auf dem Laufenden. 

 

 

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