Die Ordnungen der ejo

Seit Mitte der 1980er Jahren gab es in der evangelischen Jugendarbeit in Oldenburg eine Ordnung, die verbindliche Regelungen über die ehrenamtlichen Selbstvertretungsgremien der Evangelischen Gemeindejugend für die Ebenen Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche enthielt, aber auch die Gremien der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit beschrieb.

In der Praxis zeigte sich, dass diese Ordnung der Vielfalt der Organisationsformen vor Ort nicht umfassend gerecht wurde. In der Diskussion neuer Strukturen für die Evangelische Jugend wurde zudem deutlich, dass dieBedeutung der Zusammenarbeit der Gremien von Hauptamtlichen einerseits und Ehrenamtlichen andererseits enorm zugenommen hatte. Die Evangelische Jugend Oldenburg hatte seit Ende der 90er Jahre auch mehr und mehr eine gemeinsame Identität als Evangelische Jugend der oldenburgischen Kirche entwickelt. Dies war nicht zuletzt auch durch die Einführung des Namens „ejo“ anlässlich des ersten Internetauftritts des Verbandes 1998 erkennbar geworden.

So entschlossen sich haupt- und ehrenamtliche Gremien im Jahr 2003 zu einem breit angelegten Diskussionsprozess unter Beteiligung aller Ebenen der ejo, um über zukunftsfähige Strukturen und Gremien nachzudenken. Im Jahr 2006 hat eine Vollversammlung der ejo dann eine neue Ordnung beschlossen, die zunächst erprobt werden sollte und daher als „Vorläufige Ordnung“ gilt. Nach einigen Jahren des praktischen Erfahrung sind sich alle einig, dass diese neue Form sich bewährt hat und auch für die nächsten Jahre eine solide Basis für die Selbstorganisation der ejo bietet.

Die Ordnung regelt die Form und Zusammensetzung der Gremien auf der landeskirchlichen Ebene. Das Besondere ist, dass für die Kirchenkreise keine verbindliche Form vorgegeben wird. So können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Lediglich die Rahmenbedingungen, die die Ordnung auch für die Kirchenkreise vorsieht, müssen erfüllt werden, um in der Vollversammlung mitzuwirken. Das bedeutet, es muss eine gültige Ordnung der ejo im Kirchenkreis verabschiedet werden, die Selbstvertretungsgremien vor Ort müssen demokratisch zusammengesetzt sein und überwiegend aus Ehrenamtlichen unter 27 Jahren bestehen, und es muss ein mehrheitlich aus Ehrenamtlichen bestehendes Leitungsgremium gewählt werden.

Die Ordnung der ejo und die Geschäftsordnung der Vollversammlung können hier heruntergeladen werden.